Letzte Aktualisierung

19.09.2020

Textfeld: Neue Prüfungsordnungen NPO 15  (veröffentlicht 30.10 2015; aktualisiert 12.07.2016)

(kann im                     bezogen werden)

PO88: Zusatz zu den Allgemeinen Bestimmungen (gültig ab 01.01.2010)

Abmeldung an Prüfungen:
Eine Abmeldung bis zum Termin des Anmeldeschlusses ist kostenfrei. Bei Abmeldungen in der Zeitspanne nach dem ausgeschriebenen Anmeldeschluss bis zum Termin der Veranstaltung fallen 50% der Kosten an. Ein Attest oder ein anderer stichhaltiger Nachweis betreffend der Verhinderung muss vorgelegt werden. Bei Nichterscheinen am Prüfungstag oder Nichtvorweisen eines stichhaltigen Nachweises wird immer die gesamte Prüfungsgebühr fällig.

Durchführung der Unbefangenheitsprobe:
Zu Beginn jeder Prüfung, vor der ersten abzuleistenden Abteilung, muss der PR den Hund einer Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterziehen. Dabei soll sich der Hund gegenüber dem PR neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam und frei verhalten. Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden. Darüber hinaus beobachtet der PR die Unbefangenheit (Wesen) des Hundes während der gesamten Prüfung. Der PR ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängel sofort zu disqualifizieren. Diese Disqualifikation ist im LH mit der Angabe der Wesensmängel einzutragen. Hunde, die vom PR disqualifiziert werden, müssen vom PR innert 5 Arbeitstagen nach der Veranstaltung dem Präsidenten der TKGS schriftlich mit dem Grund der Disqualifikation gemeldet werden.

1. Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund neutralen Ort zu erfolgen.
2. Alle teilnehmenden Hunde sind dem PR einzeln vorzuführen.
3. Der Hund ist am Halsband mit solider Führerleine angeleint dem PR vorzuführen. Die Leine ist während der ganzen Zeit lose zu halten.
4. Der PR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Ein Anfassen des Hundes durch den PR ist nicht gestattet.

Beurteilung:
1. Positives Verhalten, der Hund ist zur Prüfung zugelassen: neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.
2. Noch zu vertretende Grenzfälle, der Hund ist während der gesamten Prüfung aufmerksam weiter zu beobachten: unstet, leicht überreizt, leicht unsicher.
3. Negatives Verhalten, der Hund ist zu disqualifizieren und vom Wettbewerb auszuschliessen: aggressiv, bissig, unführbar, scheu, unsicher, schreckhaft.
Textfeld: www.TiereRichtigHalten.ch  
Mitteilungen / TKGS  / News / BVET (Bundesamt für Veterinärwesen)
Textfeld: Wann ist eine Hundezucht gewerbsmässig?

Die gewerbsmässige Hundezucht ist meldepflichtig und die Züchter oder Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Ob eine Zucht gewerbsmässig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Kriterien und Richtwerte dazu finden Sie in einem neuen PDF-Dokument zusammengefasst. 

Textfeld: Macht das Virus H1N1 auch Tiere krank?
Während sich die Grippe H1N1 weiter unter Menschen verbreitet, tauchten in letzter Zeit vermehrt Fragen zu Heimtieren auf. Könnte sich meine Katze mit H1N1 anstecken? Ist sie also gefährdet?
Tatsächlich sind weltweit wenige Übertragungen vom Menschen auf Heimtiere festgestellt worden: insbesondere vom Menschen auf Katzen, Frettchen und Truthähne. In der chinesischen Presse wurde zudem über Ansteckungen von Hunden berichtet, allerdings ohne wissenschaftliche Bestätigung. Auch beim Tier löst H1N1 meist nur eine vorübergehende Krankheit aus; Todesfälle sind sehr selten. Dass sich auch Tiere anstecken können, überrascht nicht: sie sind ebenso wie Menschen für Grippeviren anfällig.
Heimtiere mit der Grippe H1N1 sind nach heutigem Kenntnisstand Einzelfälle. Die rasante Verbreitung, die Epidemie, spielt sich beim Menschen ab und da braucht es Vorsichtsmassnahmen (siehe www.pandemia.ch). Halterinnen und Halter von Heimtieren dagegen müssen keine speziellen Regeln beachten und können normal mit ihren Tieren zusammen leben.
Siehe auch:  
Bundesamt für Veterinärwesen BLV
Textfeld: Tollwut in Italien - Hunde impfen
Die Tollwut breitet sich seit Herbst 2008 wieder in Italien aus. Wurde Italien 1997 als Tollwut-frei erklärt, wurden 2009 68 Fälle entdeckt und im 2010 bis am 23. Februar bereits 74. Italien hat nun die Bekämpfung verstärkt. Der beste Schutz für Reisende in die betroffenen Regionen Italiens ist die korrekte Tollwut-Impfung von Hunden. 

Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+
Das BVET hat in Zusammenarbeit mit den Kantonalen Veterinärämtern die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ erarbeitet. Diese wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt und mit Leben erfüllt. Auf dieser Seite können Sie sich immer aktuell darüber informieren, was wir gerade zur Gesunderhaltung unserer Heim- und Nutztiere tun und planen.

Bundesamt für Veterinärwesen BLV
Textfeld: Hundeausbildung: Detailbestimmungen verfügbar     >>>
Textfeld: Sachkundenachweis SKN
Die Details der obligatorischen Kurse für HundehalterInnen und Hunde stehen jetzt fest. Die Organisationen, welche die Kursleiter ausbilden, können dem BVET ab sofort ihre Dossiers zur Anerkennung einreichen. Kursleiter, welche selbst bereits eine geeignete Ausbildung oder langjährige Erfahrung haben, können ihre Kenntnisse anrechnen lassen. Die ersten Kurse für HundehalterInnen dürften so bereits diesen Winter angeboten werden. Also, liebe Hundehalterinnen und Hundehalter - nur noch ein kleines bisschen Geduld!
Textfeld: Reisen mit Hund und Katze
Auslandreisen mit Heimtieren wollen gut vorbereitet sein, denn die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder sind sehr unterschiedlich.
Auch für die Rückreise in die Schweiz gilt es, Vorkehrungen zu treffen und die Bestimmungen im Detail zu kennen.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hat die wichtigsten Informationen fürs problemlose
Reisen mit dem Vierbeiner für Sie zusammen gestellt.

Info: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Textfeld: Neue Broschüre    „Augen auf beim Hundekauf“

Zusammen mit dem Tierschutz STS hat das BLV eine Broschüre mit wichtigen Informationen rund um den Hundekauf herausgegeben, damit Hundehaltende unterstützt werden können beim Kauf eines gesunden und passenden Hundes.

>> Broschüre wird kostenlos abgegeben
Textfeld: Mein Hund  >   Die neue Hundebroschüre des BLV

Das BLV bringt eine neue Broschüre rund um die Hundehaltung heraus.

„Mein Hund" informiert über alles, was es rund um die Hundehaltung zu wissen gibt. Sie enthält Informationen über die Ausbildungen, die Hundehaltende machen müssen, zeigt auf, welche Bedürfnisse ein Hund hat und was es im Alltag bedeutet, ihm ein artgerechtes Leben zu bieten.

Textfeld: Heimtierregistrierung  >     „ANIS >> AMICUS“

Uebertragung Geschäftsführung. Ab dem 1. März 2016 betreibt Identitas AG, ein IT-Dienstleistungsunternehmen, die nationale Hundedatenbank „AMICUS“. So werden die Anis AG und neu die Amicus zusammenarbeiten. 
Mehr über die Arbeit der neuen Dienstleistung und Zusammenarbeit . . .siehe

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