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Letzte Aktualisierung 22.05.2013 |
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Mitteilung der TKGS
PO88: Zusatz zu den Allgemeinen Bestimmungen (gültig ab 01.01.2010)
Abmeldung an Prüfungen: Eine Abmeldung bis zum Termin des Anmeldeschlusses ist kostenfrei. Bei Abmeldungen in der Zeitspanne nach dem ausgeschriebenen Anmeldeschluss bis zum Termin der Veranstaltung fallen 50% der Kosten an. Ein Attest oder ein anderer stichhaltiger Nachweis betreffend der Verhinderung muss vorgelegt werden. Bei Nichterscheinen am Prüfungstag oder Nichtvorweisen eines stichhaltigen Nachweises wird immer die gesamte Prüfungsgebühr fällig.
Durchführung der Unbefangenheitsprobe: Zu Beginn jeder Prüfung, vor der ersten abzuleistenden Abteilung, muss der PR den Hund einer Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterziehen. Dabei soll sich der Hund gegenüber dem PR neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam und frei verhalten. Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden. Darüber hinaus beobachtet der PR die Unbefangenheit (Wesen) des Hundes während der gesamten Prüfung. Der PR ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängel sofort zu disqualifizieren. Diese Disqualifikation ist im LH mit der Angabe der Wesensmängel einzutragen. Hunde, die vom PR disqualifiziert werden, müssen vom PR innert 5 Arbeitstagen nach der Veranstaltung dem Präsidenten der TKGS schriftlich mit dem Grund der Disqualifikation gemeldet werden.
1. Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund neutralen Ort zu erfolgen. 2. Alle teilnehmenden Hunde sind dem PR einzeln vorzuführen. 3. Der Hund ist am Halsband mit solider Führerleine angeleint dem PR vorzuführen. Die Leine ist während der ganzen Zeit lose zu halten. 4. Der PR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Ein Anfassen des Hundes durch den PR ist nicht gestattet.
Beurteilung: 1. Positives Verhalten, der Hund ist zur Prüfung zugelassen: neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen. 2. Noch zu vertretende Grenzfälle, der Hund ist während der gesamten Prüfung aufmerksam weiter zu beobachten: unstet, leicht überreizt, leicht unsicher. 3. Negatives Verhalten, der Hund ist zu disqualifizieren und vom Wettbewerb auszuschliessen: aggressiv, bissig, unführbar, scheu, unsicher, schreckhaft. |












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Sachkundenachweis (SKN) |


