Letzte Aktualisierung

22.05.2013

Mitteilung der TKGS

 

PO88: Zusatz zu den Allgemeinen Bestimmungen (gültig ab 01.01.2010)

 

Abmeldung an Prüfungen:

Eine Abmeldung bis zum Termin des Anmeldeschlusses ist kostenfrei. Bei Abmeldungen in der Zeitspanne nach dem ausgeschriebenen Anmeldeschluss bis zum Termin der Veranstaltung fallen 50% der Kosten an. Ein Attest oder ein anderer stichhaltiger Nachweis betreffend der Verhinderung muss vorgelegt werden. Bei Nichterscheinen am Prüfungstag oder Nichtvorweisen eines stichhaltigen Nachweises wird immer die gesamte Prüfungsgebühr fällig.

 

Durchführung der Unbefangenheitsprobe:

Zu Beginn jeder Prüfung, vor der ersten abzuleistenden Abteilung, muss der PR den Hund einer Unbefangenheitsprobe (Wesenstest) unterziehen. Dabei soll sich der Hund gegenüber dem PR neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam und frei verhalten. Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen bzw. müssen disqualifiziert werden. Darüber hinaus beobachtet der PR die Unbefangenheit (Wesen) des Hundes während der gesamten Prüfung. Der PR ist verpflichtet, den Hund bei Erkennen von Wesensmängel sofort zu disqualifizieren. Diese Disqualifikation ist im LH mit der Angabe der Wesensmängel einzutragen. Hunde, die vom PR disqualifiziert werden, müssen vom PR innert 5 Arbeitstagen nach der Veranstaltung dem Präsidenten der TKGS schriftlich mit dem Grund der Disqualifikation gemeldet werden.

 

1. Die Unbefangenheitsprobe hat unter normalen Umwelteinflüssen an einem für den Hund neutralen Ort zu erfolgen.

2. Alle teilnehmenden Hunde sind dem PR einzeln vorzuführen.

3. Der Hund ist am Halsband mit solider Führerleine angeleint dem PR vorzuführen. Die Leine ist während der ganzen Zeit lose zu halten.

4. Der PR hat jegliche Reizeinflüsse zu unterlassen. Ein Anfassen des Hundes durch den PR ist nicht gestattet.

 

Beurteilung:

1. Positives Verhalten, der Hund ist zur Prüfung zugelassen: neutral, selbstbewusst, sicher, aufmerksam, temperamentvoll, unbefangen.

2. Noch zu vertretende Grenzfälle, der Hund ist während der gesamten Prüfung aufmerksam weiter zu beobachten: unstet, leicht überreizt, leicht unsicher.

3. Negatives Verhalten, der Hund ist zu disqualifizieren und vom Wettbewerb auszuschliessen: aggressiv, bissig, unführbar, scheu, unsicher, schreckhaft.

Textfeld: www.TiereRichtigHalten.ch  
Mitteilungen / TKGS  / News / BVET (Bundesamt für Veterinärwesen)
Textfeld: Wann ist eine Hundezucht gewerbsmässig?

Die gewerbsmässige Hundezucht ist meldepflichtig und die Züchter oder Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Ob eine Zucht gewerbsmässig ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Kriterien und Richtwerte dazu finden Sie in einem neuen PDF-Dokument zusammengefasst. 

Textfeld: Macht das Virus H1N1 auch Tiere krank?
Während sich die Grippe H1N1 weiter unter Menschen verbreitet, tauchten in letzter Zeit vermehrt Fragen zu Heimtieren auf. Könnte sich meine Katze mit H1N1 anstecken? Ist sie also gefährdet?
Tatsächlich sind weltweit wenige Übertragungen vom Menschen auf Heimtiere festgestellt worden: insbesondere vom Menschen auf Katzen, Frettchen und Truthähne. In der chinesischen Presse wurde zudem über Ansteckungen von Hunden berichtet, allerdings ohne wissenschaftliche Bestätigung. Auch beim Tier löst H1N1 meist nur eine vorübergehende Krankheit aus; Todesfälle sind sehr selten. Dass sich auch Tiere anstecken können, überrascht nicht: sie sind ebenso wie Menschen für Grippeviren anfällig.
Heimtiere mit der Grippe H1N1 sind nach heutigem Kenntnisstand Einzelfälle. Die rasante Verbreitung, die Epidemie, spielt sich beim Menschen ab und da braucht es Vorsichtsmassnahmen (siehe www.pandemia.ch). Halterinnen und Halter von Heimtieren dagegen müssen keine speziellen Regeln beachten und können normal mit ihren Tieren zusammen leben.
Siehe auch:  
Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Textfeld: Tollwut in Italien - Hunde impfen
Die Tollwut breitet sich seit Herbst 2008 wieder in Italien aus. Wurde Italien 1997 als Tollwut-frei erklärt, wurden 2009 68 Fälle entdeckt und im 2010 bis am 23. Februar bereits 74. Italien hat nun die Bekämpfung verstärkt. Der beste Schutz für Reisende in die betroffenen Regionen Italiens ist die korrekte Tollwut-Impfung von Hunden. 



Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+
Das BVET hat in Zusammenarbeit mit den Kantonalen Veterinärämtern die Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2010+ erarbeitet. Diese wird in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt und mit Leben erfüllt. Auf dieser Seite können Sie sich immer aktuell darüber informieren, was wir gerade zur Gesunderhaltung unserer Heim- und Nutztiere tun und planen.



Bundesamt für Veterinärwesen BVET
Textfeld: Ferienzeit gleich Reisezeit 


Fragen zu Ferien mit Hund und Katze!
Sie kaufen einen Hund im Ausland? Sie ziehen mit Hund und Katze in die Schweiz? veterinärrechtliche Fragen …  Ihre Erfahrungen abgeben ans BVET!
Textfeld: Merkblatt über die Staupen-Krankheit Staupe-Epidemie: Hunde jetzt impfen
Textfeld: Ferien im Nordosten Italiens oder in den Südtälern des Kanton Graubünden?
Tollwut hat sich ausgebreitet > Impfung der Hunde ist angezeigt
Textfeld: Hundebisse: Veterinärdienst kann Massnahmen anordnen
Textfeld: Heute sind Hundetrainer qualifizierter von Charly Agustoni
Textfeld: Vorsicht in Feld und Wald, die Jagd läuft bei uns seit dem 1.Oktober
Textfeld: 	Sachkunde-Nachweis SKN (oblig.)für neue Hundehalter, Halter mit jungem Hund



	SR DRS: Hunde-Kurse ab 01.09.2010
Textfeld: Hundeausbildung: Detailbestimmungen verfügbar     >>>
Textfeld: Leiden Tiere unter der Affenhitze?
Von Susanne Bandi, Kommunikation um 7. Juli 2010 09:27  BVET

Der Sommer hat die Schweiz fest im Griff, die Temperaturen erreichen dieser Tage Höchstwerte. Die einen freuen sich, geniessen das Bad im See und die lauen Grillabende, die anderen stöhnen ob der Hitze - nicht alle vertragen sie gleich gut. Das gilt nicht nur für die Menschen, sondern auch für die Tiere. Hunde und Kühe zum Beispiel können saumässig unter der Hitze leiden, vor allem wenn ihre Besitzer Grundlegendes nicht beachten. Unverantwortliche Hundehalter, die ihren Hund bei grosser Hitze im Auto lassen und seinen Tod riskieren, gibt es leider immer wieder.
Hunde haben keine Schweissdrüsen, sie können nicht schwitzen. Statt dessen hecheln sie, was das Zeug hält, das ist ihre Art sich abzukühlen. Ein hechelnder Hund verliert Flüssigkeit,  es ist deshalb wichtig, dass er genug zu Trinken bekommt. Auch sonst kann man als Hundebesitzer einiges tun, dass die Hitze für den Hund nicht gefährlich wird, sondern zum aushalten ist. Er fühlt sich vielleicht nicht gerade pudelwohl, aber die Hundehitze ist nicht mehr ganz so quälend.
Ein paar Tipps: Man sollte seinem Hund bei sommerlichen Temperaturen tagsüber einen möglichst kühlen Platz gönnen. Ausgedehnte Spaziergänge sind auf den frühen Morgen oder den Abend zu beschränken. Wenn ein Hund überhitzt ist, kann es zu Erbrechen, Durchfall, Taumeln oder Krämpfen kommen. Ist das der Fall, muss der Hund sofort gekühlt werden, mit nassen Tüchern zum Beispiel. Man sollte sicherheitshalber auch zum Tierarzt. Als Besitzer achtet man am besten auf erste Anzeichen: Wenn der Hund stark hechelt und sich hinlegt, dann muss man das ernst nehmen. Er signalisiert, dass er nicht mehr mag – oder sogar schon nicht mehr kann.
Rindviecher sind nicht ganz so hitzeempfindlich wie Hunde, aber auch sie vertragen Kälte wesentlich besser als Wärme. Kommt zur Hitze noch eine hohe Luftfeuchtigkeit hinzu, kommen Kühe in einen Hitzestress. Hecheln, ein erhöhter Herzschlag und ein schweissnasses Fell sind deutliche Anzeichen, dass eine Kuh unter der Hitze leidet. Wenn die Kuh am Verdauen ist oder Milch produziert, entsteht zusätzliche Wärme. Es kommt zu einem natürlichen Schutzreflex: Damit sie nicht noch heisser hat, frisst die Kuh weniger und produziert weniger Milch. Ein Bauer mit Hochleistungskühen kann deshalb nur daran interessiert sein, dass die hohen Temperaturen die Tiere nicht allzu sehr plagen. Er muss für Abkühlung sorgen. Eine gute Durchlüftung mittels offener Türen und Fenster, Ventilatoren oder auch eine Sprinkleranlage können helfen. Schattenplätze auf der Weide sind sowieso Pflicht.
Pferde gehören zu jenen Tieren, die Temperaturschwankungen relativ gut verkraften. Aber auch sie können einen  Hitzschlag erleiden. Unnötige Transporte, enge Verhältnisse und schlecht durchlüftete Ställe sind zu vermeiden.
Wer nicht sicher ist, wie es um sein Haustier in Sachen Hitzeverträglichkeit steht und was es allenfalls zu beachten gilt, erkundigt sich am besten auf www.tiererichtighalten.ch oder bei einer Fachperson.
Textfeld: Parasiten bei Hunden und Katzen!
Sei es hartnäckiger Durchfall bei der Katze oder seien es Flöhe und Zecken beim Hund - Parasiten sind ein Thema, das Hunde- und Katzenbesitzer/innen immer wieder beschäftigt.

Mehr auf der Homepage der ESCCAP Schweiz  >> Link >>
Textfeld: Sachkundenachweis SKN
Die Details der obligatorischen Kurse für HundehalterInnen und Hunde stehen jetzt fest. Die Organisationen, welche die Kursleiter ausbilden, können dem BVET ab sofort ihre Dossiers zur Anerkennung einreichen. Kursleiter, welche selbst bereits eine geeignete Ausbildung oder langjährige Erfahrung haben, können ihre Kenntnisse anrechnen lassen. Die ersten Kurse für HundehalterInnen dürften so bereits diesen Winter angeboten werden. Also, liebe Hundehalterinnen und Hundehalter - nur noch ein kleines bisschen Geduld! 
Textfeld: Neue Ausbildungen  -  gute Resonanz !
z.B Sachkundenachweis (SKN)      mehr im Beitrag von Susanne Bandi
Textfeld: Das BVET meldet: ab 1. Jan. 2012
einheitlichere Bedingungen für Reisen in die EU
mehr Info > siehe im Link